Ihre Fragen

– unsere Antworten.

Einen Termin können Sie ganz einfach telefonisch oder online buchen. Rufen Sie uns unter 0221 / 539 564 03 an oder nutzen Sie die Online-Buchung auf termin.consulavita.de. Für Pflichtberatungen und individuelle Beratungen kommen wir im Raum Köln zu Ihnen nach Hause und übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse. Wir erinnern Sie rechtzeitig an fällige Termine, damit Ihnen keine Leistungen verloren gehen.

Alle Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Dieser dient der Sicherung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Bei Pflegegrad 1 und bei Nutzung eines Pflegedienstes ist der Termin freiwillig, aber empfehlenswert, weil Sie dabei viele wertvolle Hinweise erhalten.

Die folgende Tabelle zeigt, wie häufig die Beratungsbesuche stattfinden müssen beziehungsweise können:

Pflegegrad Pflicht oder Anspruch Terminintervall
Pflegegrad 1 freiwilliger Anspruch 1 × pro Halbjahr
Pflegegrad 2 Pflicht bei reinem Pflegegeldbezug 1 × pro Halbjahr
Pflegegrad 3 Pflicht bei reinem Pflegegeldbezug 1 × pro Halbjahr
Pflegegrad 4 Pflicht bei reinem Pflegegeldbezug 1 × pro Vierteljahr (4 ×/Jahr)
Pflegegrad 5 Pflicht bei reinem Pflegegeldbezug 1 × pro Vierteljahr (4 ×/Jahr)

Während des Hausbesuchs prüft eine geschulte Pflegefachkraft, ob die häusliche Versorgung gesichert ist, gibt Tipps zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten und hält das Ergebnis in einem Formular fest, das an die Pflegekasse geht.

Wer in Pflegegrad 1 eingestuft ist, muss keinen Beratungsbesuch wahrnehmen, kann aber zweimal im Jahr einen freiwilligen Termin nutzen. Dabei können Sie:

  • Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Verbrauchsmaterialien beantragen.
  • Entlastungsleistungen und Tages-/Nachtpflege kennenlernen.
  • Frühzeitig prüfen lassen, ob ein höherer Pflegegrad beantragt werden sollte.

Diese Beratung hilft Ihnen, Leistungen rechtzeitig zu nutzen und Überlastung zu vermeiden.

Zugelassene ambulante Pflegedienste sowie zertifizierte Pflegeberaterinnen und -berater dürfen die Beratungsbesuche durchführen. Sie können sich Ihre Beratungskraft frei auswählen, solange diese von der Pflegekasse anerkannt ist.

  1. Erhebung der Daten: Die Beraterin oder der Berater notiert Personalien und das Datum.
  2. Einschätzung der Situation: Gemeinsam mit der Pflegeperson wird der Unterstützungsbedarf eingeschätzt.
  3. Fachliche Beurteilung: Es wird geklärt, ob die Versorgung zu Hause gesichert ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
  4. Empfehlungen: Sie erhalten Hinweise zu Hilfsmitteln, Entlastungsleistungen, Pflegekursen oder zur Höherstufung des Pflegegrads.
  5. Dokumentation: Der Besuch wird protokolliert und an die Pflegekasse weitergeleitet; Sie erhalten eine Kopie.

Wer die Pflichtberatung versäumt, muss mit Kürzungen des Pflegegelds rechnen.

Die Pflegegrade zeigen, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung.
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (z. B. bei intensivem Hilfebedarf).

Je höher der Grad, desto umfangreicher sind die Leistungen aus der Pflegeversicherung.

  1. Antrag stellen: Ein formloser schriftlicher oder telefonischer Antrag bei der Pflegekasse genügt. Entscheidend ist das Antragsdatum.
  2. Begutachtung: Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (gesetzlich Versicherte) oder von Medicproof (privat Versicherte) besucht Sie zu Hause oder in der Einrichtung.
  3. Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung können Sie Widerspruch einlegen (Frist: ein Monat nach Erhalt des Bescheids).
  • Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse ein. Er muss innerhalb eines Monats nach Zustellung erfolgen.
  • Sie können ihn zunächst ohne Begründung abschicken und die Begründung später nachreichen.
  • Bevollmächtigte, Betreuerinnen oder Anwälte dürfen den Widerspruch für Sie einreichen.
  • Nutzen Sie die Zeit, um das Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls durch ärztliche Unterlagen oder die Einschätzung eines Pflegeberaters zu ergänzen.
  • Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse ein. Er muss innerhalb eines Monats nach Zustellung erfolgen.
  • Sie können ihn zunächst ohne Begründung abschicken und die Begründung später nachreichen.
  • Bevollmächtigte, Betreuerinnen oder Anwälte dürfen den Widerspruch für Sie einreichen.
  • Nutzen Sie die Zeit, um das Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls durch ärztliche Unterlagen oder die Einschätzung eines Pflegeberaters zu ergänzen.
  • Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse ein. Er muss innerhalb eines Monats nach Zustellung erfolgen.
  • Sie können ihn zunächst ohne Begründung abschicken und die Begründung später nachreichen.
  • Bevollmächtigte, Betreuerinnen oder Anwälte dürfen den Widerspruch für Sie einreichen.
  • Nutzen Sie die Zeit, um das Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls durch ärztliche Unterlagen oder die Einschätzung eines Pflegeberaters zu ergänzen.
  • Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich bei der Pflegekasse ein. Er muss innerhalb eines Monats nach Zustellung erfolgen.
  • Sie können ihn zunächst ohne Begründung abschicken und die Begründung später nachreichen.
  • Bevollmächtigte, Betreuerinnen oder Anwälte dürfen den Widerspruch für Sie einreichen.
  • Nutzen Sie die Zeit, um das Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls durch ärztliche Unterlagen oder die Einschätzung eines Pflegeberaters zu ergänzen.

Pflegegeld pro Monat – für Pflege durch Angehörige oder Freunde:

Pflegegrad Pflegegeld (2025)
PG 1 kein Anspruch
PG 2 347 €
PG 3 599 €
PG 4 800 €
PG 5 990 €

Pflegesachleistungen – Budget für einen ambulanten Pflegedienst:

Pflegegrad monatlicher Betrag
PG 1 kein Anspruch
PG 2 796 €
PG 3 1 497 €
PG 4 1 859 €
PG 5 2 299 €

Kombinationsleistungen: Wer einen Pflegedienst teilweise nutzt, erhält anteilig Pflegegeld. Je geringer der Einsatz des Pflegedienstes, desto höher das ausgezahlte Pflegegeld.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Bis Juni 2025 beträgt der jährliche Betrag für die Ersatzpflege 1 685 €. Ab Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3 539 € für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege, das flexibel eingesetzt werden kann. Eine Kurzzeitpflege (zeitweise stationäre Betreuung) kann zusätzlich beansprucht werden (1 854 € pro Jahr).

Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Angebote):

Pflegegrad Monatsbudget (Tages-/Nachtpflege)
PG 1 kein Anspruch
PG 2 721 €
PG 3 1 357 €
PG 4 1 685 €
PG 5 2 085 €

Weitere Leistungen:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich für z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Inkontinenzunterlagen.
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat zur Finanzierung von Unterstützungs- und Betreuungsangeboten (ab Pflegegrad 1).
  • Wohnraumanpassung: Einmalige Zuschüsse von bis zu 4 180 € pro Maßnahme für barrierearme Umbauten.

ConsulaVita ist eine anerkannte Pflegeberatungsstelle in Köln. Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften und einem zertifizierten Pflegeberater, Pflege-Trainer, Case Manager und langjährigen Pflegegutachter. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Pflege:

  • Kostenfreie Pflichtberatungen nach § 37 Absatz 3 SGB XI: Wir erinnern Sie an Fristen, führen die Hausbesuche durch und übermitteln den Nachweis an die Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld ungekürzt bleibt.
  • Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen: Wir begleiten Sie beim Erst- und Höherstufungsantrag und unterstützen Sie dabei, einen Widerspruch zu verfassen, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder als zu niedrig eingestuft wird.
  • Anträge auf weitere Leistungen: Ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag oder Tages-/Nachtpflege – wir helfen Ihnen, die richtigen Formulare auszufüllen und fristgerecht einzureichen.
  • Hilfsmittelberatung: Wir prüfen Ihren Bedarf, geben Empfehlungen und übernehmen die Antragstellung, damit Sie die Ihnen zustehenden Zuschüsse optimal nutzen können.
  • Kurse und Entlastung: Wir vermitteln Pflegekurse und geben praktische Tipps zu Selbstfürsorge, Stressbewältigung und dem Umgang mit Belastungen im Pflegealltag.
  • Service mit System: Terminerinnerungen, Folgeplanung und vollständige Dokumentation für die Pflegekasse gehören zu unserem Standard, damit Sie den Überblick behalten.
  • Begleitung bei der Pflegebegutachtung: Dank unserer Erfahrung als Pflegegutachter wissen wir, worauf es bei der Begutachtung ankommt. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, stellen sicher, dass alle wichtigen Unterlagen vorliegen, und sind auf Wunsch beim Termin dabei, um Ihre Pflegesituation umfassend darzustellen.
  • Kommunikation auf Augenhöhe: Wir sprechen klar und verständlich, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche und begegnen Ihnen mit Respekt. Verlässlichkeit und Pünktlichkeit sind für uns selbstverständlich.

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen? Wir sind montags bis freitags für Sie da. Rufen Sie uns einfach unter 0221 / 539 564 03 an oder buchen Sie Ihren Termin online auf termin.consulavita.de. Wir freuen uns, Sie zu unterstützen!

Wir helfen Ihnen bei der Einschätzung des Pflegegrades.
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